Verwaltung
Gemeinde Seukendorf
Mitgliedsgemeinde der VG Veitsbronn
Nürnberger Straße 2
90587 Veitsbronn
Tel. 0911 / 75 208-0
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8 - 12 Uhr
Do. 14 - 18 Uhr
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Die Städtebaulichen Ziele der Gemeinde
Der Gemeinderat Seukendorf hat für die rund 6,0 ha große Fläche zwischen Siegelsdorfer Straße, Grasweg und Bernbacher Weg den Städtebaulichen Rahmenplan „Am Veitsbronner Weg“ beschlossen. Als „informelles“ Planungsinstrument entfaltet dieser keine Rechtsverbindlichkeit. Als Zielkonzept und Selbstbindungsplan der Gemeinde bildet er aber die Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung und den Rahmen für die Realisierung von Vorhaben, die eine verbindliche Bauleitplanung erfordern. Zu Ihrer Information können Sie Planzeichnung und Erläuterungen an dieser Stelle herunterladen…
Um Baurecht und Planungssicherheit zu erhalten, ist in der Regel die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich. Nachdem dieser Schritt für einen ersten Bauabschnitt vollzogen wurde, können im Nordosten des Baugebiets zunächst 15 Eigenheime errichtet werden. Mehr dazu erfahren Sie, wenn Sie den Bebauungsplan Nr. 17 „Am Veitsbronner Weg – BA I“ herunterladen…
Interessenten, die einen Bauplatz „Am Veitsbronner Weg“ direkt von der Gemeinde Seukendorf erwerben möchten, finden mehr…