Verwaltung

Gemeinde Seukendorf
Mitgliedsgemeinde der VG Veitsbronn

Nürnberger Straße 2
90587 Veitsbronn

Tel. 0911 / 75 208-0

Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8 - 12 Uhr
Do. 14 - 18 Uhr

Aktuelle Infos

Gemeinderatssitzung

Montag, den 06. Februar 2012 um 19.30 Uhrim Schulungsraum der Freiwilligen FeuerwehrTagesordnung

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Wetter

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Wetter Seukendorf www.wetter.de
 Wer? Persönlich oder mit Vollmacht
 Wann? Gemäß Melderecht spätestens eine Woche nach dem Wohnungswechsel
 Wie? Formular erstellt das Meldeamt
 Was mitbringen?
Bundespersonalausweis, Reisepass und Kinderreisepass (zwecks Änderung), Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Vollmacht, Bescheinigung des Jugendamtes
 Kosten? Keine (außer bei deutlichem Verstoß gegen die Meldefrist)
 Abmeldung? Entfällt bei Wegzügen innerhalb Deutschlands seit 01.06.2004. Nur noch notwendig bei Wegzügen in das Ausland bzw. bei Aufgabe eines weiteren Wohnsitzes (Erst- oder Zweitwohnsitz).

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